Jetzt Heizungsgesetz stoppen

Darum geht’s

Hilf uns mit Deiner Unterschrift, das Heizungsgesetz durch eine Verfassungsbeschwerde zu stoppen!

Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten ist das fossile Heizungsgesetz nun endgültig beschlossen, mit dem Millionen Verbraucher*innen langfristig in teure und klimaschädliche Gas- und Ölheizungen gedrängt werden sollen. Damit verstößt das Heizungsgesetz gegen die Verfassung, denn es macht das Erreichen der Klimaziele unmöglich.

Wir ziehen nun vors Bundesverfassungsgericht.

Bitte unterstütze mit deiner Unterschrift unsere Verfassungsbeschwerde, um damit das Inkrafttreten dieses „Gas- und Ölheizungs-Fördergesetz“ zu verhindern!

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FAQs:

Warum verstößt das “Gebäudemodernisierungsgesetz” gegen geltendes Recht?  

Nach juristischer Bewertung der Deutschen Umwelthilfe ist das Gebäudemodernisierungsgesetz formell verfassungswidrig, weil es ohne die erforderliche Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde. Grund dafür ist § 88a Abs. 1 GModG: Die Vorschrift enthält eine Verordnungsermächtigung, mit der das Bundeswirtschaftsministerium eine Prüfungsordnung für die Qualifikationsprüfung Energieberatung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen können soll, obwohl eine solche Rechtsverordnung nach Art. 80 Abs. 2 GG aus Sicht der DUH selbst zustimmungsbedürftig wäre.

Dieser Fehler betrifft nicht nur eine einzelne Vorschrift. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann bereits eine zustimmungsbedürftige Regelung dazu führen, dass das gesamte Artikelgesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Wieso ist das “Gebäudemodernisierungsgesetz” nachteilig für die Bürgerinnen und Bürger und Deutschlands Klimaziele? 

Mit dem verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese vermeintliche “neue Freiheit im Heizungskeller” lässt die Klimaziele in weite Ferne rücken, weil dadurch wieder der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen möglich würde. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen außerdem ein hohes wirtschaftliches Risiko, insbesondere in unsicheren geopolitischen Zeiten. Der Krieg im Iran lässt aktuell nicht nur die Preise für fossile Energien wie Öl und Gas in die Höhe steigen, sondern zeigt auch, wie abhängig unsere Energieversorgung von autokratischen Staaten ist. Zudem wird der weiter steigende CO2-Preis fossile Energien weiter verteuern.   

Das Gesetz setzt stattdessen auf eine sogenannte Bio-Treppe: Ab 2029 soll Gas oder Öl schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Zusätzlich soll ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote vorbereitet werden. Doch Kosten, Verfügbarkeit und konkrete Ausgestaltung dieser Brennstoffe sind weiterhin unsicher. Der Beimischungszwang durch Grüngas- und Grünölquoten verteuert also zusätzlich fossile Heizungen und treibt damit die Heizkosten in die Höhe. Statt “neuer Freiheit” also ein klimapolitisches Totalversagen und eine Kostenfalle für Verbraucherinnen und Verbraucher. Besonders betroffen sind Mieter*innen, die sich nicht aussuchen können, welche Heizung Vermieter*innen verbauen.

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