Warum verstößt das “Gebäudemodernisierungsgesetz” gegen geltendes Recht?
Nach juristischer Bewertung der Deutschen Umwelthilfe ist das Gebäudemodernisierungsgesetz formell verfassungswidrig, weil es ohne die erforderliche Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde. Grund dafür ist § 88a Abs. 1 GModG: Die Vorschrift enthält eine Verordnungsermächtigung, mit der das Bundeswirtschaftsministerium eine Prüfungsordnung für die Qualifikationsprüfung Energieberatung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen können soll, obwohl eine solche Rechtsverordnung nach Art. 80 Abs. 2 GG aus Sicht der DUH selbst zustimmungsbedürftig wäre.
Dieser Fehler betrifft nicht nur eine einzelne Vorschrift. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann bereits eine zustimmungsbedürftige Regelung dazu führen, dass das gesamte Artikelgesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf.