Eilaktion: Jetzt Heizungsgesetz stoppen

Darum geht’s

Die Koalition boxt kurz vor der Sommerpause das fossile Heizungsgesetz durch und drängt Millionen Verbraucher*innen langfristig in teure fossile Abhängigkeiten. Damit verstößt das Heizungsgesetz gegen die Verfassung, denn es macht die Erreichung der Klimaziele unmöglich. Nach unserer juristischen Bewertung  hätte der Bundesrat dem Gesetz zustimmen müssen. Genau diese Zustimmung fehlt.

Jetzt trägt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Verantwortung. Er darf ein Gesetz mit solch gravierenden verfassungsrechtlichen Mängeln nicht einfach ausfertigen!

Noch ist es nicht zu spät: Unterschreibe jetzt die Petition und fordere Bundespräsident Steinmeier auf: Stoppen Sie das fossile Heizungsgesetz!

Jetzt unterschreiben:

Das Heizungsgesetz ist verfassungswidrig: Hilf uns jetzt und fordere Bundespräsident Steinmeier auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen!

20.000
15.971

*Pflichtfeld

Deine Daten verarbeiten wir für die Teilnahme an dieser Aktion. Um deine Teilnahme zu bestätigen, erhältst du eine E-Mail. Darin kannst du auch entscheiden, ob du unseren E-Mail-Newsletter erhalten willst. Informationen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten findest du hier.

Zuletzt unterzeichnet haben:

  • Katrin
    Vor 1 Minuten
  • Jürgen
    Vor 1 Minuten
  • Simone
    Vor 1 Minuten
  • Michael
    Vor 1 Minuten
  • Maria
    Vor 1 Minuten
  • Andrea
    Vor 1 Minuten
  • Lisa
    Vor 1 Minuten
  • Ursula
    Vor 1 Minuten
  • Friedel
    Vor 1 Minuten
  • Jürgen
    Vor 1 Minuten

Eilaktion: Offener Brief an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz steht kurz vor der Ausfertigung – es fehlt nur noch Ihre Unterschrift. Nach juristischer Bewertung der Deutschen Umwelthilfe hätte dieses Gesetz dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Schon aus diesem formalen Grund ist es verfassungswidrig. Hinzu kommt, dass es noch auf Jahrzehnte klimaschädliche fossile Heizungen erlaubt. Die Kostenrisiken für Haushalte sind enorm, da die Abhängigkeit von fossilen Importen wächst. Zudem sind die Klimaziele mit diesem Gesetz faktisch nicht mehr erreichbar.

Jetzt liegt es an Ihnen, das verfassungswidrige Gesetzesvorhaben der Koalition zu stoppen. Kommen Sie Ihrer demokratischen Pflicht nach – unsere Forderungen lauten:

  1. Rechtsstaat wahren
    Verweigern Sie dem Gebäudemodernisierungsgesetz Ihre Unterschrift wegen der verfassungsrechtlichen Fehler des Gesetzgebungsverfahrens
  2. Fossile Rückschritte stoppen
    Fordern Sie die Bundesregierung auf, ein sowohl formal wie inhaltlich verfassungskonformes „Heizungsgesetz“ vorzulegen, das die Abhängigkeit von Gas und Öl so schnell wie möglich beendet.
  3. Klimaneutrale Wärme verbindlich sichern
    Verbraucher*innen dürfen nicht in eine Kostenfalle laufen. Ein verfassungskonformes Gesetz muss den Gebäudesektor auf Klimaneutralität ausrichten, Wärmepumpen und erneuerbare Wärme stärken und darf Verantwortung nicht auf vage künftige „Grüngas“- oder „Grünöl“-Quoten verschieben.

Ein Gesetz mit solch gravierenden verfassungsrechtlichen Mängeln darf nicht einfach ausgefertigt werden!

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Umwelthilfe

FAQs:

Warum verstößt das “Gebäudemodernisierungsgesetz” gegen geltendes Recht?  

Nach juristischer Bewertung der Deutschen Umwelthilfe ist das Gebäudemodernisierungsgesetz formell verfassungswidrig, weil es ohne die erforderliche Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde. Grund dafür ist § 88a Abs. 1 GModG: Die Vorschrift enthält eine Verordnungsermächtigung, mit der das Bundeswirtschaftsministerium eine Prüfungsordnung für die Qualifikationsprüfung Energieberatung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen können soll, obwohl eine solche Rechtsverordnung nach Art. 80 Abs. 2 GG aus Sicht der DUH selbst zustimmungsbedürftig wäre.

Dieser Fehler betrifft nicht nur eine einzelne Vorschrift. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann bereits eine zustimmungsbedürftige Regelung dazu führen, dass das gesamte Artikelgesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Wieso sollte der Bundespräsidenten von seinem formellen Prüfungsrecht Gebrauch machen?  

Der Bundespräsident muss nach Art. 82 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz prüfen, ob ein Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist, bevor er es ausfertigt. Beim Gebäudemodernisierungsgesetz bestehen erhebliche Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit, weil die notwendige Zustimmung des Bundesrates aus Sicht der DUH fehlt.

Deshalb sollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetzgebungsverfahren sorgfältig prüfen und das Gebäudemodernisierungsgesetz nicht ausfertigen, solange diese verfassungsrechtlichen Zweifel nicht ausgeräumt sind.

Wieso ist das “Gebäudemodernisierungsgesetz” nachteilig für die Bürgerinnen und Bürger und Deutschlands Klimaziele? 

Mit dem verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese vermeintliche “neue Freiheit im Heizungskeller” lässt die Klimaziele in weite Ferne rücken, weil dadurch wieder der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen möglich würde. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen außerdem ein hohes wirtschaftliches Risiko, insbesondere in unsicheren geopolitischen Zeiten. Der Krieg im Iran lässt aktuell nicht nur die Preise für fossile Energien wie Öl und Gas in die Höhe steigen, sondern zeigt auch, wie abhängig unsere Energieversorgung von autokratischen Staaten ist. Zudem wird der weiter steigende CO2-Preis fossile Energien weiter verteuern.   

Das Gesetz setzt stattdessen auf eine sogenannte Bio-Treppe: Ab 2029 soll Gas oder Öl schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Zusätzlich soll ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote vorbereitet werden. Doch Kosten, Verfügbarkeit und konkrete Ausgestaltung dieser Brennstoffe sind weiterhin unsicher. Der Beimischungszwang durch Grüngas- und Grünölquoten verteuert also zusätzlich fossile Heizungen und treibt damit die Heizkosten in die Höhe. Statt “neuer Freiheit” also ein klimapolitisches Totalversagen und eine Kostenfalle für Verbraucherinnen und Verbraucher. Besonders betroffen sind Mieter*innen, die sich nicht aussuchen können, welche Heizung Vermieter*innen verbauen.

Zurück nach oben