Fossiles Heizungsgesetz stoppen!
Wir ziehen vor das Bundesverfassungsgericht: Hilf uns das fossile Heizungsgesetz zu stoppen!
Nach unserem Eil-Appell an den Bundespräsidenten haben wir das inzwischen verabschiedete Gesetz eingehend geprüft: Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist aus unserer Sicht verfassungswidrig – deshalb ziehen wir nach Karlsruhe.
Du bist jung, lebst zur Miete und kannst nicht entscheiden, wie deine Wohnung beheizt wird. Aber am Schluss zahlst du die Rechnung, genauso wie die Folgen einer Politik, die die Zukunft einer ganzen Generation aufs Spiel setzt. Genau in dieser Situation befinden sich vier Menschen, mit denen wir gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wenn die Bundesregierung unsere Grundrechte nicht ausreichend schützt, verteidigen wir sie vor Gericht. Wir kämpfen dafür, dass der Staat seine Klimaschutzflicht nach Grundgesetz erfüllt und künftige Generationen schützt.
Stell dich an unsere Seite, unterschreibe und erhöhe den Druck für ein sozial gerechtes und klimaverträgliches Heizungsgesetz.
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Hilf uns, mit deiner Unterschrift, das Heizungsgesetz durch eine Verfassungsbeschwerde zu stoppen!
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FAQs:
Warum verstößt das “Gebäudemodernisierungsgesetz” gegen die verfassungsrechtliche Klimaschutzpflicht?
Der Gebäudesektor hat dabei eine besondere Bedeutung: Heizungssysteme werden für lange Zeit-räume eingebaut und genutzt. Einmal getroffene Investitionsentscheidungen können deshalb über Jahrzehnte fortwirken und die spätere Umstellung auf ein klimaneutrales System erschweren.
Daraus ergeben sich folgende Kernpunkte der verfassungsrechtlichen Argumentation:
1. Klimaschutzpflicht:
Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und damit zu einem wirksamen Klimaschutz.
2. Begrenztes CO₂-Budget:
Das verbleibende deutsche Treibhausgasbudget ist so begrenzt, dass zusätzliche langfristige fossi-le Emissionen die Erreichung der Klimaziele weiter erschweren.
3. Intertemporale Freiheitssicherung:
Werden notwendige Emissionsminderungen heute nicht vorgenommen, werden die daraus ent-stehenden Belastungen auf zukünftige Generationen verschoben und können dort zu erheblich stärkeren Grundrechtseingriffen führen.
4. Fehlender Orientierungsrahmen:
Das GModG gibt für den Gebäudesektor keine hinreichend klare und verlässliche Richtung zur Klimaneutralität vor. Statt Planungssicherheit entstehen Unsicherheit und das Risiko langfristiger Fehlinvestitionen.
5. Formelle Mängel:
Zusätzlich bestehen verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere der Behandlung als Einspruchsgesetz und der daraus folgenden Frage der erforder-lichen Zustimmung des Bundesrates.
Wieso ist das “Gebäudemodernisierungsgesetz” nachteilig für die Bürgerinnen und Bürger und Deutschlands Klimaziele?
Mit dem verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese vermeintliche “neue Freiheit im Heizungskeller” lässt die Klimaziele in weite Ferne rücken, weil dadurch wieder der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen möglich würde. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen außerdem ein hohes wirtschaftliches Risiko, insbesondere in unsicheren geopolitischen Zeiten. Der Krieg im Iran lässt aktuell nicht nur die Preise für fossile Energien wie Öl und Gas in die Höhe steigen, sondern zeigt auch, wie abhängig unsere Energieversorgung von autokratischen Staaten ist. Zudem wird der weiter steigende CO2-Preis fossile Energien weiter verteuern.
Das Gesetz setzt stattdessen auf eine sogenannte Bio-Treppe: Ab 2029 soll Gas oder Öl schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Zusätzlich soll ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote vorbereitet werden. Doch Kosten, Verfügbarkeit und konkrete Ausgestaltung dieser Brennstoffe sind weiterhin unsicher. Der Beimischungszwang durch Grüngas- und Grünölquoten verteuert also zusätzlich fossile Heizungen und treibt damit die Heizkosten in die Höhe. Statt “neuer Freiheit” also ein klimapolitisches Totalversagen und eine Kostenfalle für Verbraucherinnen und Verbraucher. Besonders betroffen sind Mieter*innen, die sich nicht aussuchen können, welche Heizung Vermieter*innen verbauen.