Werde aktiv gegen die Vermüllung bei dir vor Ort!

Darum geht’s

Endlich gibt es rechtliche Klarheit für das wirksamste kommunale Mittel gegen umweltschädliche Einweg-Takeaway-Verpackungen: die Verpackungssteuer! Ein riesiger Erfolg für Umwelt und Klima! McDonald’s ist mit seiner Klage gegen die Tübinger Verpackungssteuer beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Jetzt können alle Städte für saubere Straßen und Parks sorgen und Großkonzerne wie McDonald’s für ihren Einweg-Müll zur Kasse bitten.

Denn Fast-Food-Riesen wie McDonald’s verursachen trotz gesetzlicher Mehrwegangebotspflicht tausende Tonnen an Verpackungsmüll – auf Kosten von Umwelt und der Allgemeinheit. Zumindest gegen die weitere Vermüllung durch Pommesschachteln, Burgerboxen und Co. können sich jetzt Städte und Gemeinden in Deutschland mit einer Verpackungssteuer wehren. Und das Beste? Es funktioniert! In der Vorreiterstadt Tübingen hat die Vermüllung des öffentlichen Raums seit Januar 2022 sichtbar abgenommen und das Mehrwegangebot ist sprunghaft gewachsen.

Fordere mit uns deine Stadt oder Gemeinde auf, die Verpackungssteuer einzuführen. Nenne uns dafür einfach deinen Ort und wir stellen für dich den Antrag. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass weniger Einwegmüll anfällt und Mehrweg zum Standard wird – auch bei Fast-Food-Riesen.

Jetzt unterschreiben:

Ich bitte die Deutsche Umwelthilfe, für die Einführung einer Verpackungssteuer einen entsprechenden Antrag an meine Stadt zu stellen.

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*Pflichtfeld

Deine Daten verarbeiten wir für die Teilnahme an dieser Aktion und würden dich auch gerne per E-Mail-Newsletter personalisiert und an deinen Interessen ausgerichtet und/oder telefonisch über den weiteren Verlauf dieser Aktion und die sonstige Arbeit der DUH informieren. Das detaillierte Vorgehen findest du hier. Deine Einwilligung für den Erhalt des Newsletters oder telefonische Informationen kannst du natürlich jederzeit widerrufen.

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Verpackungssteuer zulässig – jetzt können Städte handeln!

Großkonzerne wie Nestlé, Coca-Cola oder McDonald’s tragen maßgeblich zu den wachsenden Verpackungsmüllbergen bei. Warum? Weil sie auf kurzlebige Einwegverpackungen setzen, statt Mehrwegsysteme zu nutzen, die Verpackungen etliche neue Leben schenken und dadurch Müll einsparen. Dabei ist das dringend nötig: McDonald’s Deutschland war beispielsweise allein im Jahr 2023 für ca. 49.000 Tonnen Verpackungsmüll (und damit rund 2.500 Tonnen mehr als im Vorjahr) verantwortlich. Der Fast-Food-Konzern bremst Umwelt- und Klimaschutz seit Jahren systematisch aus, statt Verantwortung zu übernehmen: 1998 hat McDonald’s die Kasseler Verpackungssteuer durch eine Klage gekippt.

Tübingen hat es vorgemacht und die Verpackungssteuer eingeführt. Jetzt müssen Städte und Gemeinden deutschlandweit diesem Beispiel folgen, um der Flut aus Einwegverpackungen etwas entgegenzusetzen. Denn als Tübingen im Januar 2022 eine kommunale Steuer auf Einweg-to-go-Verpackungen einführte, klagte eine Franchisenehmerin von McDonald’s. Doch mit der am 22.01.2025 gefällten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist klar: Die Verpackungssteuer ist zulässig. Die Verfassungsbeschwerde der McDonalds Franchisenehmerin gegen die Stadt Tübingen wurde abgewiesen. Mit diesem rechtlichen Rückenwind sollten nun so viele Städte und Gemeinden wie möglich dem Tübinger Mehrweg-Kurs folgen. Und das ist jetzt die Chance, um die Müllflut vor Ort einzudämmen! Die Stadt Konstanz hat als erste Stadt nach Tübingen zum 1. Januar 2025 eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt. Wir fordern für dich deine Stadt oder Gemeinde auf, ebenfalls schnellstmöglich eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen und damit die Einweg-Müllflut effektiv zu bekämpfen.

 

Wie gehen wir vor?

Antragstellung

Mit deiner Unterschrift erlaubst du der Deutsche Umwelthilfe e. V. die Einführung einer Verpackungssteuer in deiner Stadt oder Gemeinde einzufordern. Im Namen aller Unterzeichnenden wenden wir uns an die jeweilige Stadtverwaltung/Oberbürgermeister*in.

Information

Vor Antragsstellung werden wir dich per E-Mail kontaktieren und dich über das weitere Vorgehen sowie über die Rückmeldungen der Städte und die hoffentlich positive Umsetzung unseres Antrags informieren.

Wissenswertes:

Wie viele Einwegverpackungen werden jährlich in Deutschland verbraucht?

Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher, 4,5 Milliarden Einweg-Essensverpackungen und 2,9 Milliarden Einweg-Besteckteile verbraucht. Die Folge: Es werden Unmengen an Ressourcen verschwendet, die Klimakrise spitzt sich zu und der öffentliche Raum wird zur Müllhalde.

Wer trägt die Kosten für die Entsorgung von Einwegverpackungen?

Der Straßenmüll in unseren Städten besteht mittlerweile zu circa 40 Prozent aus Einweg-Verpackungen. Laut dem Verband kommunaler Unternehmen müssen Städte und Gemeinden allein für die Reinigung und Entsorgung der enthaltenen Einwegkunststoffverpackungen 475 Millionen Euro jährlich ausgeben. Hinzu kommen allerdings noch die Kosten für alle Verpackungen aus weiteren Materialien wie Papier oder Aluminium. Zwar nimmt das Einwegkunststofffondsgesetz auch Hersteller*innen bestimmter Einwegkunststoffprodukte in die Verantwortung für die durch ihre Produkte entstehenden Reinigungs- und Entsorgungskosten zu übernehmen. Allerdings gilt das nur für bestimmte Produktarten, wie Tüten, Getränkebecher, oder Zigarettenfilter, und wird aufgrund der zu viel zu niedrigen Beiträge keine Lenkungswirkung zu weniger Müll entwickeln. So muss beispielweise für eine Einweg-Box nur 0,3 Cent in den Fonds eingezahlt werden. Nicht zu vergessen ist auch der Faktor Umweltgerechtigkeit: Die Vermüllung der öffentlichen Flächen schadet denjenigen am meisten, die auf die Aufenthaltsflächen angewiesen sind und keinen eigenen Balkon, Garten oder ähnliches haben.

Warum sind Mehrwegsysteme besonders klimafreundlich?

Nach Berechnungen der DUH können durch die bundesweite Nutzung von Mehrwegbechern, -essensboxen und -geschirr durch ihre vielfache Nutzung im Vergleich zu Einweg jährlich fast 500.000 Tonnen des Klimagases CO2 eingespart werden.

Warum ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wegweisend und würde helfen, die Nutzung von Einwegverpackungen einzudämmen?

Bundesweit eingeführte Maßnahmen wie das Verbot einzelner Einweg-Produkte, wie z.B. Plastikgeschirr oder –strohhalme sowie die seit Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Das liegt zum einen daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz, Papier oder Biokunststoff verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Gramm weniger Müll.

Um Mehrweg wirklich voranzubringen, braucht es zusätzliche finanzielle Anreize. Sowohl Gastronomiebetriebe als auch Verbraucher*innen können mit der Entscheidung für Mehrweg die Verpackungssteuer umgehen – dadurch wird Mehrweg attraktiver.

Viele Städte sind deshalb an der Einführung einer Verpackungssteuer interessiert. Mit dem jetzigen Urteil haben sie die endgültige Rechtssicherheit und können eigene kommunale Steuern auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben.

Wie hoch wäre eine solche Verpackungssteuer?

Die Steuer gilt materialunabhängig für Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck(-sets) bei denen die enthaltenen Speisen und Getränke typischerweise nicht zur Bevorratung mit nach Hause genommen werden, sondern für einen Verzehr noch im Verkaufsraum, in der Nähe oder für unterwegs gedacht sind. Einweg(getränke)verpackungen, die dem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen, werden nicht besteuert. Die Steuerbeträge in Tübingen, die wir auch anderen Städten empfehlen, betragen:

  • 0,50 Euro für jede Einwegdose, -flasche, -becher und sonstige Einweggetränkeverpackung,
  • 0,50 Euro für jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung,
  • 0,20 Euro für jedes Einwegbesteck (-set) und andere Hilfsmittel.
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