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- Hochwertige und recyclingfähige Textilien fördern
Hersteller, die langlebige, reparierbare und recyclingfähige Textilien auf den Markt bringen, zahlen weniger EPR-Gebühren. Fast-Fashion-Anbieter zahlen mehr.
- Klare Verantwortlichkeiten, Fairness und Kontrolle
Die finanzielle Verantwortung, die EPR-Vorgaben zu erfüllen, muss vollständig bei den Herstellern liegen. Das Umweltbundesamt muss die Erfüllung der Umweltziele regelmäßig prüfen und Verstöße sanktionieren. Online-Marktplätze müssen dafür haften, dass sie nur Produkte von Herstellern verkaufen, die auch Gebühren bezahlen.
- Schluss mit dem Export von unbrauchbarem Textilmüll und Verantwortung für Schäden
Keine Entsorgung auf Kosten von Ländern des globalen Südens. Nur marktfähige, geprüfte Second Hand Ware darf exportiert werden – das schützt Menschen und Umwelt weltweit. Die EPR-Gebühren müssen auch die Länder, in die europäische Alttextilien fließen, für den Aufbau eigener Wiederverwendungs- und Entsorgungsstrukturen unterstützen.
- Werbeverbot für klimaschädliche Fast Fashion.
Aggressive Rabattaktionen, künstliche Verknappung und Fast-Fashion-Marketing – auch mit Influencern in den sozialen Medien – müssen zudem verboten werden.