Die Gäubahn muss bleiben!

Darum geht’s

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart erteile im Februar einen Freibrief für die dauerhafte Kappung der Gäubahn. Doch das lassen wir so nicht stehen! Wir haben ein Berufungsverfahren eingeleitet und im Juli 2025 eine zweite Klage eingereicht. Denn hier steht die klimafreundliche Mobilität von 1,5 Millionen Menschen in Baden-Württemberg, der Schweiz und Norditalien auf dem Spiel. Stelle dich hinter unsere Klage: Die Gäubahn muss bleiben!

Anstatt die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten auf die Schiene zu schaffen, soll die Leistungsfähigkeit des Stuttgarter Bahnknotens durch den neuen, viel zu kleinen Tiefbahnhof “Stuttgart21” drastisch verschlechtert werden. Die Schienenverbindung von Stuttgart nach Singen, Zürich, Mailand soll für voraussichtlich 15 Jahre (!) unterbrochen werden. Millionen Reisende sollen zum Erreichen des Stuttgarter Hauptbahnhofs in S- und U-Bahnen umsteigen – was die Fahrzeit verlängert, extrem unbequem ist und zum Umstieg von der Bahn auf das Auto führen wird.

Wir klagen und gehen in die nächste Instanz, um die Schließung der Strecke zu verhindern. Unterstütze uns mit deiner Unterschrift! Es geht um nicht weniger als die Zukunft einer zentralen Bahnverbindung, die für die klimafreundliche Mobilität in der Region und Europa unverzichtbar ist.

Jetzt unterschreiben:

Fordere mit uns den Erhalt bestehender Strecken und eine zukunftsfähige und leistungsstarke Schiene!

20.000
14.630

*Pflichtfeld

Deine Daten verarbeiten wir für die Teilnahme an dieser Aktion und würden dich auch gerne per E-Mail-Newsletter personalisiert und an deinen Interessen ausgerichtet und/oder telefonisch über den weiteren Verlauf dieser Aktion und die sonstige Arbeit der DUH informieren. Das detaillierte Vorgehen findest du hier. Deine Einwilligung für den Erhalt des Newsletters oder telefonische Informationen kannst du natürlich jederzeit widerrufen.

Zuletzt unterzeichnet haben:

  • Michael
    Vor 38 Minuten
  • Luca
    Vor 1 Stunden
  • Annika
    Vor 4 Stunden
  • Christina
    Vor 6 Stunden
  • Amelie
    Vor 12 Stunden
  • Julia
    Vor 13 Stunden
  • Max
    Vor 13 Stunden
  • Ulrike
    Vor 13 Stunden
  • Juliane
    Vor 13 Stunden
  • Amelie
    Vor 13 Stunden

Die Schiene als Rückgrat der Verkehrswende – die neue Bundesregierung muss handeln!

Die Gäubahn ist ein Paradebeispiel dafür, wie fehlgeleitete Bahnpolitik Menschen und Regionen abkoppelt, statt sie zu verbinden.

Die Gäubahn ist kein Einzelfall. Jahrzehntelange Fehlentscheidungen haben Deutschlands Schienennetz in eine Krise geführt. 75% Streckenelektrifizierung der Bahn bis 2030, Verdopplung der Personen-km und Anstieg der Schienen-Gütertransporte auf 25% hatte die Ampel-Regierung uns versprochen. Und was davon wurde umgesetzt?  Statt der versprochenen 600 Kilometer Elektrifizierung pro Jahr, wurden im letzten Jahr gerade einmal 13 Kilometer realisiert. Ländliche Regionen werden abgehängt und die Verdopplung des Bahnverkehrs bis 2030 bleibt ein leeres Versprechen. Gleichzeitig regnete es massive Subventionen für klimaschädliche Geländewagen und Luxusautos von den damaligen Porsche-Ministern Lindner und Wissing.

Wir brauchen eine moderne, leistungsstarke und klimafreundliche Schieneninfrastruktur – jetzt und in der Zukunft. Investitionen dürfen nicht länger aufgeschoben werden und bestehende Strecken wie die internationale Fernverkehrstrecke Stuttgart – Zürich – Mailand müssen erhalten bleiben!

Prominente Unterstützer*innen:

„Die Kappung der Gäubahn ist eine rote Linie! Eine bestehende nationale und internationale Linie jahrelang oder gar für immer zu kappen ist eine drastische Fehlentscheidung!"

Benedikt Weibel, 14 Jahre Chef der SBB
Benedikt Weibel 14 Jahre Chef der SBB

Aktuelles Juli 2025: Weitere Klage in Hauptsacheverfahren eingereicht

Stuttgart, 28.7.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine zweite Klage gegen die geplante Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Hintergrund ist die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), einen Antrag der DUH auf „befristeten Teilwiderruf“ der bestehenden Plangenehmigung abzulehnen. Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart im Februar 2025 eine Klage auf Einhaltung der ursprünglichen Planung abgelehnt hatte, möchte die DUH mit dieser zweiten Klage erreichen, dass die aktuelle Planung geändert wird. Denn die Tatsachen haben sich geändert und es ist nicht mehr nötig ist, die bestehende Planfeststellung umzusetzen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unserer neuen Klage auf Erhalt des unterbrechungsfreien Gäubahnanschlusses und Untersagung einer Abtragung des Damms im Bereich der Rampe zum Gäubahnviadukt kämpfen wir auch für einen dauerhaften Doppelbetrieb von Tief- und Kopfbahnhof in Stuttgart. Ich begrüße, dass die Bahn endlich einsichtig ist und unserer Forderung nach einem Parallelbetrieb von Kopf- und Tiefbahnhof nachkommt und auch die Abbindung der Gäubahn verschoben hat. Ich bin mir sicher, das ist nicht die letzte Verschiebung des Zeitplans. Das verschafft uns wichtige Zeit für unsere beiden Hauptsache-Klageverfahren. Wir kämpfen weiter mit allen rechtlichen Mitteln dafür, dass die Gäubahn dauerhaft an den Stuttgarter Hauptbahnhof angebunden bleibt – als Rückgrat des klimafreundlichen Fernverkehrs aus dem Süden. Stuttgart 21 darf nicht zum Symbol einer Verkehrspolitik werden, die Milliarden für eine absurde Verkleinerung eines Bahnknotens verbaut und den Regionalverkehr in drei außerhalb liegenden Haltestellen enden lässt. Und wir werden über das Bürgerbegehren in Stuttgart, die Landtagswahl in Baden-Württemberg und durch unsere beiden Hauptsache-Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof dafür sorgen, dass der Bahnknoten Stuttgart nach Beispiel des Züricher Kombibahnhofs dauerhaft als kombinierter Kopf- und Tiefbahnhof erhalten bleibt und so die geplante und aus Gründen des Klimaschutzes notwendige Verdopplung der Zahl der Bahnreisenden aufnehmen kann und nicht, wie von Bund, Land und Bahn geplant, kaputtgeschrumpft wird.“

Die DUH hält auch am ersten Klageverfahren fest und hat im Juli 2025 einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt. Die Deutsche Bahn hat kürzlich bekannt gegeben, dass sich die Inbetriebnahme des neuen Tiefbahnhofs Stuttgart 21 erneut verzögert. Der neue Bahnhof soll nun schrittweise ab Dezember 2026 ans Netz gehen. Der bestehende Kopfbahnhof bleibt auch 2027 in Betrieb. Die ursprünglich für April 2026 geplante Unterbrechung der Gäubahn-Zuführung wurde auf März 2027 verschoben. Die DUH wertet dies als Eingeständnis, dass ein dauerhafter Parallelbetrieb technisch machbar und politisch geboten ist.

Aktuelles: Was ist seit der Gerichtsverhandlung am 12. Februar passiert?

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden. Das Gericht erlaubt eine unbefristete Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof. Vor Gericht haben wir erlebt, wie aggressiv die 11-köpfige Delegation der Deutschen Bahn für die Durchsetzung ihrer Interessen auftrat – doch wir kämpfen weiter für den Erhalt der Gäubahn: Neben dem Berufungsverfahren haben wir deshalb ein zweites Rechtsverfahren eingeleitet. Wir fordern das Eisenbahn-Bundesamt zu einem sogenannten befristeten Teilwiderruf des Abschnitts im Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21 auf, der die bauliche Abtrennung der Gäubahn regelt.

Planfeststellungsbeschlüsse können befristet teilwiderrufen werden, wenn – aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen – das öffentliche Interesse gefährdet ist. Die Gäubahn nicht über die Rohrer Kurve anzuschließen, sondern den (finanziell ungesicherten!) Pfaffensteigtunnel zu bauen, ist eine solche nachträgliche Änderung. Die daraus folgende unbefristete oder langjährige Kappung der Gäubahn gefährdet unserer Ansicht nach das öffentliche Interesse von mehr als einer Million Menschen im südlichen Baden-Württemberg und der Schweiz. Sollte das Eisenbahn-Bundesamt dem Antrag nicht entsprechen, werden wir im März eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einleiten.

Wir sind zuversichtlich, dass unser zweigleisiges Vorgehen Erfolg hat: Entweder korrigiert der Verwaltungsgerichtshof den richterlichen Freibrief der Vorinstanz für eine dauerhafte Kappung der Gäubahn – oder das Eisenbahn-Bundesamt muss der Bahn den Fortbetrieb mit direktem Anschluss an den Stuttgarter Hauptbahnhof auferlegen.

Zurück nach oben