Was ist seit der Gerichtsverhandlung am 12. Februar passiert?
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden. Das Gericht erlaubt eine unbefristete Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof. Vor Gericht haben wir erlebt, wie aggressiv die 11-köpfige Delegation der Deutschen Bahn für die Durchsetzung ihrer Interessen auftrat – doch wir kämpfen weiter für den Erhalt der Gäubahn: Neben dem Berufungsverfahren haben wir deshalb ein zweites Rechtsverfahren eingeleitet. Wir fordern das Eisenbahn-Bundesamt zu einem sogenannten befristeten Teilwiderruf des Abschnitts im Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21 auf, der die bauliche Abtrennung der Gäubahn regelt.
Planfeststellungsbeschlüsse können befristet teilwiderrufen werden, wenn – aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen – das öffentliche Interesse gefährdet ist. Die Gäubahn nicht über die Rohrer Kurve anzuschließen, sondern den (finanziell ungesicherten!) Pfaffensteigtunnel zu bauen, ist eine solche nachträgliche Änderung. Die daraus folgende unbefristete oder langjährige Kappung der Gäubahn gefährdet unserer Ansicht nach das öffentliche Interesse von mehr als einer Million Menschen im südlichen Baden-Württemberg und der Schweiz. Sollte das Eisenbahn-Bundesamt dem Antrag nicht entsprechen, werden wir im März eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einleiten.
Wir sind zuversichtlich, dass unser zweigleisiges Vorgehen Erfolg hat: Entweder korrigiert der Verwaltungsgerichtshof den richterlichen Freibrief der Vorinstanz für eine dauerhafte Kappung der Gäubahn – oder das Eisenbahn-Bundesamt muss der Bahn den Fortbetrieb mit direktem Anschluss an den Stuttgarter Hauptbahnhof auferlegen.