Die Gäubahn muss bleiben!

Darum geht’s

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart erteile im Februar einen Freibrief für die dauerhafte Kappung der Gäubahn. Doch das lassen wir so nicht stehen! Wir leiten ein Berufungsverfahren und ein zweites Rechtsverfahren ein! Denn hier steht die klimafreundliche Mobilität von 1,5 Millionen Menschen in Baden-Württemberg, der Schweiz und Norditalien auf dem Spiel. Stelle dich hinter unsere Klage: Die Gäubahn muss bleiben!

Anstatt die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten auf die Schiene zu schaffen, soll die Leistungsfähigkeit des Stuttgarter Bahnknotens durch den neuen, viel zu kleinen Tiefbahnhof “Stuttgart21” drastisch verschlechtert werden. Die Schienenverbindung von Stuttgart nach Singen, Zürich, Mailand soll für voraussichtlich 15 Jahre (!) unterbrochen werden. Millionen Reisende sollen zum Erreichen des Stuttgarter Hauptbahnhofs in S- und U-Bahnen umsteigen – was die Fahrzeit verlängert, extrem unbequem ist und zum Umstieg von der Bahn auf das Auto führen wird.

Wir klagen und gehen in die nächste Instanz, um die Schließung der Strecke zu verhindern. Unterstütze uns mit deiner Unterschrift! Es geht um nicht weniger als die Zukunft einer zentralen Bahnverbindung, die für die klimafreundliche Mobilität in der Region und Europa unverzichtbar ist.

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Fordere mit uns den Erhalt bestehender Strecken und eine zukunftsfähige und leistungsstarke Schiene!

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Die Schiene als Rückgrat der Verkehrswende – die neue Bundesregierung muss handeln!

Die Gäubahn ist ein Paradebeispiel dafür, wie fehlgeleitete Bahnpolitik Menschen und Regionen abkoppelt, statt sie zu verbinden.

Die Gäubahn ist kein Einzelfall. Jahrzehntelange Fehlentscheidungen haben Deutschlands Schienennetz in eine Krise geführt. 75% Streckenelektrifizierung der Bahn bis 2030, Verdopplung der Personen-km und Anstieg der Schienen-Gütertransporte auf 25% hatte die Ampel-Regierung uns versprochen. Und was davon wurde umgesetzt?  Statt der versprochenen 600 Kilometer Elektrifizierung pro Jahr, wurden im letzten Jahr gerade einmal 13 Kilometer realisiert. Ländliche Regionen werden abgehängt und die Verdopplung des Bahnverkehrs bis 2030 bleibt ein leeres Versprechen. Gleichzeitig regnete es massive Subventionen für klimaschädliche Geländewagen und Luxusautos von den damaligen Porsche-Ministern Lindner und Wissing.

Wir brauchen eine moderne, leistungsstarke und klimafreundliche Schieneninfrastruktur – jetzt und in der Zukunft. Investitionen dürfen nicht länger aufgeschoben werden und bestehende Strecken wie die internationale Fernverkehrstrecke Stuttgart – Zürich – Mailand müssen erhalten bleiben!

Prominente Unterstützer*innen:

„Die Kappung der Gäubahn ist eine rote Linie! Eine bestehende nationale und internationale Linie jahrelang oder gar für immer zu kappen ist eine drastische Fehlentscheidung!"

Benedikt Weibel, 14 Jahre Chef der SBB
Benedikt Weibel 14 Jahre Chef der SBB

Was ist seit der Gerichtsverhandlung am 12. Februar passiert?

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden. Das Gericht erlaubt eine unbefristete Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof. Vor Gericht haben wir erlebt, wie aggressiv die 11-köpfige Delegation der Deutschen Bahn für die Durchsetzung ihrer Interessen auftrat – doch wir kämpfen weiter für den Erhalt der Gäubahn: Neben dem Berufungsverfahren haben wir deshalb ein zweites Rechtsverfahren eingeleitet. Wir fordern das Eisenbahn-Bundesamt zu einem sogenannten befristeten Teilwiderruf des Abschnitts im Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21 auf, der die bauliche Abtrennung der Gäubahn regelt.

Planfeststellungsbeschlüsse können befristet teilwiderrufen werden, wenn – aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen – das öffentliche Interesse gefährdet ist. Die Gäubahn nicht über die Rohrer Kurve anzuschließen, sondern den (finanziell ungesicherten!) Pfaffensteigtunnel zu bauen, ist eine solche nachträgliche Änderung. Die daraus folgende unbefristete oder langjährige Kappung der Gäubahn gefährdet unserer Ansicht nach das öffentliche Interesse von mehr als einer Million Menschen im südlichen Baden-Württemberg und der Schweiz. Sollte das Eisenbahn-Bundesamt dem Antrag nicht entsprechen, werden wir im März eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einleiten.

Wir sind zuversichtlich, dass unser zweigleisiges Vorgehen Erfolg hat: Entweder korrigiert der Verwaltungsgerichtshof den richterlichen Freibrief der Vorinstanz für eine dauerhafte Kappung der Gäubahn – oder das Eisenbahn-Bundesamt muss der Bahn den Fortbetrieb mit direktem Anschluss an den Stuttgarter Hauptbahnhof auferlegen.

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